Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das Stipendium wurde eingerichtet, um KünstlerInnen Zeit und Raum zu geben, sich ohne Produktionsverpflichtungen auf ihre kreative Praxis zu konzentrieren. Die StipendiatInnen sind dazu eingeladen, sich aktiv mit den dynamischen Kulturszenen Berlins und Deutschlands sowie mit verschiedenen Gemeinschaften innerhalb der Stadt auszutauschen.
Jedes Jahr werden etwa zwanzig herausragende KünstlerInnen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund nach Berlin eingeladen. Das Berliner Künstlerprogramm setzt sich dafür ein, ein breites Spektrum an Stimmen und Perspektiven einzubeziehen und vorzustellen. Dabei ist uns die Förderung von Gendergerechtigkeit ein besonderes Anliegen.
Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD ist seit seiner Gründung ein wichtiger Akteur, wenn es darum geht, die Internationalisierung der zeitgenössischen Kunst in Deutschland voranzutreiben. Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun in Bezug auf die Anerkennung von Wert und Relevanz zeitgenössischer Praktiken jenseits des eurozentrischen Rahmens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir uns in der Verantwortung, durch unsere
institutionelle Praxis ein klares Bekenntnis zur Schaffung von gleichberechtigtem Zugang, Sichtbarkeit und Ressourcen zu demonstrieren, ohne künstlerische Positionen an einem westlichen Kunst- und Kultursystem und dessen Markt zu messen.
→ Das Programm ist eine Auszeichnung für herausragende internationale KünstlerInnen aus den Bereichen Bildende Künste, Film, Literatur und Musik & Klang.
→ Es ist für etablierte KünstlerInnen konzipiert, die bereits eine eigene Stimme und ein eigenes Profil entwickelt haben.
→ Es gibt keine Altersbeschränkung (nach oben).
→ Ein akademischer Hintergrund ist für die Auswahl nicht erforderlich. Das Berliner Künstlerprogramm ist jedoch an Positionen interessiert, die sich intellektuell mit historischen und aktuellen Themen und Diskursen auseinandersetzen und dabei einen kritischen Ansatz verfolgen. Wir bevorzugen daher KünstlerInnen, die über reine Ästhetik hinausgehen und sich mit den relevanten Themen unserer Zeit auseinandersetzen.
→ Bewerbungen können nur in den Feldern Film, Literatur und Musik & Klang eingereicht werden. Bewerbungsvoraussetzungen der einzelnen künstlerischen Bereiche sind hier zu finden.
→ Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD erreichen Jahr für Jahr hunderte von Bewerbungen. Das bedeutet, dass bei der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien auch viele hochqualifizierte Bewerbungen nicht
berücksichtigt werden können. Die Ablehnung einer Bewerbung stellt in keiner Weise ein negatives Werturteil über die künstlerische Arbeit der BewerberInnen dar.
→ Eine Wiederbewerbung ist jederzeit möglich.
→ Das Stipendium des Berliner Künstlerprogramms ist keine Nachwuchsförderung. Bewerbungen von Personen, die noch in der Ausbildung sind oder diese gerade abgeschlossen haben, sind formal ausgeschlossen. DoktorandInnen können jedoch gefördert werden. Eine akademische Ausbildung ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt eines BKP-Stipendiums.
→ In der Sparte der bildenden Künste werden fünf KünstlerInnen von einer Fachjury nominiert und ausgewählt. Aus diesem Grund können in dieser Sparte keine Bewerbungen eingereicht werden.
→ Deutsche Staatsangehörige sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Deutsche Staatsangehörige (einschl. DoppelstaatlerInnen), die im Ausland leben, können sich nur dann bewerben, wenn sie glaubhaft nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in dem Land haben, aus dem sie sich bewerben – als Richtwert gilt dabei ein Mindestaufenthalt von 6 Jahren.
→ KünstlerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, sind –unabhängig von ihrer Nationalität – von einer Bewerbung ausgeschlossen, außer in jenen Fällen, in denen die Erstanmeldung nicht länger zurück liegt als 15 Monate vor Bewerbungsschluss. (Bitte Kopie der Meldebescheinigung einreichen, Stichtag: 1. September des Vorjahres)
Wir arbeiten an einer langfristigen Lösung, um Kollektive einzuladen und gegenwärtigen künstlerischen Praktiken besser gerecht zu werden. Derzeit gibt es allerdings nur die Möglichkeit, einem künstlerischen Duo zwei getrennte Stipendien anzubieten. Die Jury müsste in einem solchen Fall jedes Mitglied einzeln auswählen. Es genügt allerdings, ein Bewerbungsformular pro Duo einzureichen. Kollektive mit mehr als zwei Mitgliedern sind leider nicht zulässig.
→ Die Bewerbungsphase beginnt jeweils im Oktober eines Jahres und endet am 01. Dezember 23.59 CET.
→ Es müssen ein Kontaktformular und ein Bewerbungsformular inkl. Links zu Arbeitsproben online ausgefüllt werden. Optional können zusätzlich Referenzschreiben und Pressestimmen als PDF hochgeladen werden. Aufgrund des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens muss sichergestellt sein, dass alle Links bis September des Folgejahres verfügbar bleiben (siehe „Was passiert nach der Einreichung?“).
→ Zugang zum Bewerbungsportal erhalten Sie während der Bewerbungsphase hier.
→ Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungsemail.
→ Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen auf ihre formale Zulässigkeit geprüft. Dieser Prozess dauert aufgrund des hohen Bewerbungsaufkommens mehrere Monate. Bitte sehen Sie während dieser Zeit von Fragen zum Stand der Bewerbung ab.
→ Die internationalen, wechselnden Fachjurys tagen jedes Jahr zwischen März und Mai in Berlin.
→ Die Entscheidungen werden nach Abschluss aller Jurysitzungen mitgeteilt. Die Einladungen ergehen für das darauffolgende Jahr.
→ Die Residenzaufenthalte können zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des darauffolgenden Kalenderjahres, in begründeten Ausnahmefällen auch später, angetreten werden. Der genaue Ankunftstermin ist mit dem Berliner Künstlerprogramm des DAAD so früh wie möglich verbindlich abzusprechen.
→ In den Sparten Bildende Künste, Literatur und Musik beträgt die Stipendiendauer zwölf Monate, in der Sparte Film sechs Monate.
→ Monatliche Stipendienraten für Lebensunterhalt und Miete
→ Bereitstellung einer möblierten Wohnung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wohnungen den gleichen Grad an Barrierefreiheit (z.B. Aufzug / Ausstattung) aufweisen.
→ Reise- und Gepäckkosten (Linienflug, Economy Class), auch für PartnerIn und Kinder, wenn sie sich während des gesamten Einladungszeitraums in Berlin aufhalten
→ Bei Bedarf: Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wobei die Prämien mit dem Stipendium verrechnet werden
Deutscher Sprachkurs (optional)
Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD ist eine familienfreundliche Institution. Die Einladung gilt auch für Ihre EhepartnerIn/eingetragene LebenspartnerIn und/oder Kinder bis 18 Jahre, sofern diese ebenfalls für den gesamten Einladungszeitraum nach Berlin kommen.
In diesem Fall wird eine entsprechend große Wohnung zur Verfügung gestellt. Reisekosten werden auch für Familienmitglieder erstattet. Für schulpflichtige Kinder gibt es in Berlin verschiedene internationale Schulen.
Je nach Herkunftsland kann es leider dennoch schwierig sein, ein Visum für Ihre PartnerIn oder Ihren Partner zu erhalten, wenn Sie nicht verheiratet sind oder Ihre Partnerschaft keine gesetzlich anerkannte Lebenspartnerschaft / gleichgeschlechtliche Beziehung ist.