Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Stipendium wurde eingerichtet, um KünstlerInnen Zeit und Raum zu geben, sich ohne Produktionsverpflichtungen auf ihre kreative Praxis zu konzentrieren. Die StipendiatInnen sind dazu eingeladen, sich aktiv mit den dynamischen Kulturszenen Berlins und Deutschlands sowie mit verschiedenen Gemeinschaften innerhalb der Stadt auszutauschen.

Jedes Jahr werden etwa zwanzig herausragende KünstlerInnen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund nach Berlin eingeladen. Das Berliner Künstlerprogramm setzt sich dafür ein, ein breites Spektrum an Stimmen und Perspektiven einzubeziehen und vorzustellen. Dabei ist uns die Förderung von Gendergerechtigkeit ein besonderes Anliegen.

Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD ist seit seiner Gründung ein wichtiger Akteur, wenn es darum geht, die Internationalisierung der zeitgenössischen Kunst in Deutschland voranzutreiben. Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun in Bezug auf die Anerkennung von Wert und Relevanz zeitgenössischer Praktiken jenseits des eurozentrischen Rahmens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir uns in der Verantwortung, durch unsere
institutionelle Praxis ein klares Bekenntnis zur Schaffung von gleichberechtigtem Zugang, Sichtbarkeit und Ressourcen zu demonstrieren, ohne künstlerische Positionen an einem westlichen Kunst- und Kultursystem und dessen Markt zu messen.

→ Das Programm ist eine Auszeichnung für herausragende internationale KünstlerInnen aus den Bereichen Bildende Künste, Film, Literatur und Musik & Klang.

→ Es ist für etablierte KünstlerInnen konzipiert, die bereits eine eigene Stimme und ein eigenes Profil entwickelt haben.

→ Es gibt keine Altersbeschränkung (nach oben).

→ Ein akademischer Hintergrund ist für die Auswahl nicht erforderlich. Das Berliner Künstlerprogramm ist jedoch an Positionen interessiert, die sich intellektuell mit historischen und aktuellen Themen und Diskursen auseinandersetzen und dabei einen kritischen Ansatz verfolgen. Wir bevorzugen daher KünstlerInnen, die über reine Ästhetik hinausgehen und sich mit den relevanten Themen unserer Zeit auseinandersetzen.

→ Bewerbungen können nur in den Feldern Film, Literatur und Musik & Klang eingereicht werden. Bewerbungsvoraussetzungen der einzelnen künstlerischen Bereiche sind weiter unten zu finden (siehe→Wie kann ich mich bewerben?). In der Sparte der bildenden Künste werden KünstlerInnen von einer Fachjury nominiert und ausgewählt. Aus diesem Grund können in dieser Sparte keine Bewerbungen eingereicht werden.

→ Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD erreichen Jahr für Jahr hunderte von Bewerbungen. Das bedeutet, dass bei der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien auch viele hochqualifizierte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Ablehnung einer Bewerbung stellt in keiner Weise ein negatives Werturteil über die künstlerische Arbeit der BewerberInnen dar.

→ Eine Wiederbewerbung ist jederzeit möglich.

→ Mit einer Einreichung bestätigen die BewerberInnen ihr Einverständnis mit dem Code of Conduct des Berliner Künstlerprogramms.

→ Das Stipendium des Berliner Künstlerprogramms ist keine Nachwuchsförderung. Bewerbungen von Personen, die noch in der Ausbildung sind oder diese gerade abgeschlossen haben, sind formal ausgeschlossen. DoktorandInnen können jedoch gefördert werden. Eine akademische Ausbildung ist jedoch keine Voraussetzung für den Erhalt eines BKP-Stipendiums. 

→ In der Sparte der bildenden Künste werden KünstlerInnen von einer Fachjury nominiert und ausgewählt. Aus diesem Grund können in dieser Sparte keine Bewerbungen eingereicht werden.

Deutsche Staatsangehörige sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Deutsche Staatsangehörige (einschl. DoppelstaatlerInnen), die im Ausland leben, können sich nur dann bewerben, wenn sie glaubhaft nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt in dem Land haben, aus dem sie sich bewerben – als Richtwert gilt dabei ein Mindestaufenthalt von 6 Jahren. Bitte geben Sie dies in Ihrem Personal Data Formular im Feld CURRENT POSTAL ADDRESS an und legen Sie ein Dokument aus dem dies ersichtlich wird als erste Seite Ihres Presse-PDFs vor.

→ KünstlerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, sind –unabhängig von ihrer Nationalität – von einer Bewerbung ausgeschlossen, außer in jenen Fällen, in denen die Erstanmeldung nicht länger zurück liegt als 15 Monate vor Bewerbungsschluss. Bitte geben Sie dies in Ihrem Formular deutlich an und legen Sie eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung, Gültigkeitsdatum: 1. September des Vorjahres, als erste Seite Ihres Presse-PDFs vor.

Alumni des Berliner Künstlerprogramms können sich nicht erneut bewerben.

Wir arbeiten an einer langfristigen Lösung, um Kollektive einzuladen und gegenwärtigen künstlerischen Praktiken besser gerecht zu werden. Derzeit können wir nur ein Stipendium pro Jahr für ein Kollektiv von bis zu 3 Personen anbieten.

Für das Jahr 2025 wird dieses Kollektivstipendium im Bereich Musik und Klang vergeben. Wir bitten Sie, nur eine Bewerbung einzureichen und im Personal Data Formular die Option „I am applying on behalf of a collective“ auszuwählen und im Feld „Are you planning to have others working with you during your stay? des Bewerbungsformulars alle Kollaborateur*innen anzugeben und die Art Ihrer Zusammenarbeit zu beschreiben.

In den Bereichen Film und Literatur sowie Bildende Künste werden für das Jahr 2025 nur Einzelstipendien vergeben.

→ Die Bewerbungsphase beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Dezember. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Call for Applications, den wir im Oktober auf unserer Webseite veröffentlichen.

→ Es müssen ein Kontaktformular und ein Bewerbungsformular inkl. Links zu Arbeitsproben online ausgefüllt werden. Das Bewerbungsportal in englischer Sprache kann während des Bewerbungszeitraums über diesen Link aufgerufen werden.

Ein Vorschau PDF des Bewerbungsformulars ist hier online einzusehen.

Ausführliche Leitlinien für die Einreichung Ihrer Arbeiten finden Sie unter „Wie kann ich meine Arbeitsproben einrechen?“

→ Optional können zusätzlich Pressestimmen als PDF hochgeladen werden. Aufgrund des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens muss sichergestellt sein, dass alle Links bis August des Folgejahres verfügbar bleiben (siehe „Was passiert nach der Einreichung?“).

Im Gegensatz zu den Vorjahren nehmen wir keine Einreichungen per E-Mail an – wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Zeichenbegrenzung pro Textfeld beträgt 2550, einschließlich Leerzeichen.

Nach dem Ausfüllen des Personal Data Formulars erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung mit einem personalisierten Link zum Online-Bewerbungsformular.

  • Bitte reichen Sie mindestens einen Link zu Online-Arbeitsproben im Feld ein „Please submit your work samples here“ und beachten Sie dabei die unten aufgeführten spezifischen Anforderungen für Bewerbungen in den Bereichen Film, Literatur und Musik & Klang. Werden keine Links eingereicht, wird die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle Credits klar ersichtlich sind, insbesondere wenn die Arbeiten kollaborativ entstanden sind.
  • Bitte achten Sie darauf, dass alle eingereichten Unterlagen bis August des Folgejahres online verfügbar bleiben. Defekte Links führen dazu, dass die Bewerbung vom Auswahlverfahren ausgeschlossen wird. Wenn Sie private / passwortgeschützte Links einreichen, geben Sie bitte das Passwort im Antragsformular mit an.
  • Es gibt verschiedene kostenlose Cloud-Dienste, die es ermöglichen, private und/oder passwortgeschützte Links auf sichere Weise (möglichst Ende-zu-Ende-verschlüsselt) für einen unbegrenzten Zeitraum zu teilen. Zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: dropbox, google drive, apple iCloud für Dokumente/Dateien, vimeo und youtube für audiovisuelle Inhalte und soundcloud für Audiomaterial.

→ (Bei) Bewerbungen im Bereich Film
Wir akzeptieren nur Vimeo- oder YouTube-Links. Bitte reichen Sie nich mehr als drei Arbeitsproben ein, vorzugsweise jüngeren Datums und mit Untertitelung. Jedem Film ist eine Inhaltsangabe beizufügen. Keine Trailer. Angesichts der maximalen Sichtungszeit von 15 Minuten pro Bewerbung reichen Sie bitte drei zu sichtende Ausschnitte à fünf Minuten als separate Links ein, und senden Sie davon mindestens einen kompletten Film als Link.

→ (Bei) Bewerbungen im Bereich Literatur
Wir akzeptieren PDFs von publizierten Büchern (keine reinen Onlinepublikationen) als Link im Bewerbungsformular. Bitte reichen Sie keine Manuskripte und nicht mehr als vier Bücher ein. Gedruckte
Publikationen können aufgrund veränderter Zollvorschriften nur von innerhalb der EU eingesendet werden. Bitte lesen Sie die Informationen zur postalischen Zusendung unter „Kann ich Arbeitsproben per Post senden?“

→ (Bei) Bewerbungen im Bereich Musik & Klang
Bitte reichen Sie Aufnahmen, Videos oder audiovisuelles Material digital über Links im Formular ein.
Bitte reichen Sie nicht mehr als vier Hörbeispiele ein, inklusive dazugehöriges Material für alle Arbeitsproben – wie beispielsweise die Partitur, eine Werkbeschreibung, Fotos oder Videos. Falls bestimmte Ausschnitte angehört werden sollen, müssen diese extra markiert sein.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Arbeitsproben nur über Links einzureichen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass es nur möglich ist, Bewerbungsunterlagen innerhalb der EU postalisch einzureichen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, physische Bewerbungsunterlagen einzureichen, geben Sie dies bitte im Feld „Please submit your work samples here“ an und füllen Sie das Online-Verfahren aus, wobei Sie vorzugsweise auch Links zu Ihren Werken angeben. (z.B. „Ich reiche 3 Bücher mit den Titeln „A“, „B“, „C“ per Post ein, bitte finden Sie hier PDF-Kopien: „Link A“, „Link B“, „Link C“)

Nachdem Sie Ihre digitale Bewerbung abgeschlossen haben, senden Sie bitte physische Arbeitsproben unter Angabe Ihrer Bewerbungs-ID und Ihrem Namen bis zum 1. Dezember (es gilt das Datum des Poststempels) an:

Berliner Künstlerprogramm des DAAD
-BEWERBUGSMATERIAL-
Markgrafenstraße 37
10117 Berlin
Deutschland

Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD kann keine Zollkosten und keine Haftung für das eingereichte Material übernehmen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können auf schriftlichen Wunsch der Bewerber*innen Originalunterlagen zurückgesandt werden, nicht jedoch Kopien, Manuskripte, Usb Sticks, etc.
Einreichungen, die aufgrund von Zollvorgängen verspätet oder unvollständig eintreffen, werden nicht im Auswahlprozess berücksichtigt.

Leider ist es nicht möglich, Bewerbungsunterlagen zollfrei auf dem Postweg einzureichen. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur digital ein. Bitte beachten Sie, dass das Berliner Künstlerprogramm des DAAD keine Kosten für die Verzollung übernimmt und keine Verantwortung für per Post eingereichte Unterlagen übernimmt.

Wir akzeptieren nur eine PDF mit Pressestimmen. Bitte überschreiten Sie nicht den Umfang von 4 Seiten A4 / 2 MB.

Wir bitten Sie, kein anderes Material hochzuladen. Arbeitsproben können nur über Links eingereicht werden (siehe „Wie kann ich meine Arbeitsproben einreichen?“)

Das Antragsformular ist online nur auf Englisch verfügbar. Dadurch ist es jedoch möglich, das Formular auf Ihrem Gerät in eine beliebige Sprache zu übersetzen.

Bitte wenden Sie sich direkt per Email an das Bewerbungsteam: residency.berlin@daad.de

Wir werden häufig gestellte Fragen nach und nach in diesen Fragenkatalog aufnehmen.

→ Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungsemail.

→ Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen auf ihre formale Zulässigkeit geprüft. Dieser Prozess dauert aufgrund des hohen Bewerbungsaufkommens mehrere Monate. Bitte sehen Sie während dieser Zeit von Fragen zum Stand der Bewerbung ab.

→ Die internationalen, wechselnden Fachjurys tagen jedes Jahr zwischen März und Mai in Berlin.

→ Die Entscheidungen werden nach Abschluss aller Jurysitzungen mitgeteilt. Die Einladungen ergehen für das darauffolgende Jahr.

→ Die Residenzaufenthalte können zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai des darauffolgenden Kalenderjahres, in begründeten Ausnahmefällen auch später, angetreten werden. Der genaue Ankunftstermin ist mit dem Berliner Künstlerprogramm des DAAD so früh wie möglich verbindlich abzusprechen.

→ In den Sparten Bildende Künste, Literatur und Musik beträgt die Stipendiendauer zwölf Monate, in der Sparte Film sechs Monate.

→ Monatliche Stipendienraten für Lebensunterhalt und Miete

→ Bereitstellung einer möblierten Wohnung. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wohnungen den gleichen Grad an Barrierefreiheit (z.B. Aufzug / Ausstattung) aufweisen.

Reise- und Gepäckkosten (Linienflug, Economy Class), auch für PartnerIn und Kinder, wenn sie sich während des gesamten Einladungszeitraums in Berlin aufhalten

→ Bei Bedarf: Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wobei die Prämien mit dem Stipendium verrechnet werden

Deutscher Sprachkurs (optional)

Das Berliner Künstlerprogramm des DAAD ist eine familienfreundliche Institution. Die Einladung gilt auch für Ihre EhepartnerIn/eingetragene LebenspartnerIn und/oder Kinder bis 18 Jahre, sofern diese ebenfalls für den gesamten Einladungszeitraum nach Berlin kommen.

In diesem Fall wird eine entsprechend große Wohnung zur Verfügung gestellt. Reisekosten werden auch für Familienmitglieder erstattet. Für schulpflichtige Kinder gibt es in Berlin verschiedene internationale Schulen.

Je nach Herkunftsland kann es leider dennoch schwierig sein, ein Visum für Ihre PartnerIn oder Ihren Partner zu erhalten, wenn Sie nicht verheiratet sind oder Ihre Partnerschaft keine gesetzlich anerkannte Lebenspartnerschaft / gleichgeschlechtliche Beziehung ist.

Kleinere Haustiere sind in den meisten Wohnungen erlaubt, aber wir müssen von Fall zu Fall mit den Vermietern sprechen und können daher nicht garantieren, dass Sie Ihr Haustier mitbringen können. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie ein Haustier mitbringen möchten, damit wir herausfinden können, ob es erlaubt ist, und stellen Sie sicher, dass Sie die Quarantäne- und Einfuhrbestimmungen für Ihr Haustier im Voraus überprüfen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir durch die Vielzahl von Bewerbungen diese Details nicht vor Erhalt des Stipendiums ausreichend klären können.

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