Die Auswahl der jährlich rund 20 internationalen Gäste des Berliner Künstlerprogramms erfolgt durch Fachgremien. In den Sparten Literatur, Film und Musik können sich die Künstler selbst bewerben; die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf unserer Website unter
www.berliner-kuenstlerprogramm.de/de/stipendien.html.
Im Bereich Bildende Kunst schlägt eine Jury Künstler zur Einladung vor.
Neben dem monatlichen Stipendium werden eine Wohnung sowie Atelierräume und Programmmittel zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Januar. Die Jury tagt im Frühjahr.
Im Bewerbungsverfahren sind dabei das ausgefüllte Formular und die folgenden Arbeitsunterlagen einzureichen:
1. Schriftsteller:
Eigene Publikationen (möglichst in deutscher, sonst vorzugsweise in englischer oder französischer Sprache) aber bitte nicht mehr als 45 Bücher, Rezensionen, keine Manuskripte
2. Komponisten:
Partituren, Tonträger (Schallplatten, CDs, DVDs), Videobänder eigene Veröffentlichungen aber bitte nicht mehr als 34 Hörbeispiele. Die Materialien sollten präzise aufeinander abgestimmt sein, d.h. zu den Tonbeispielen sollten die dazugehörige Partitur, Werkbeschreibung, Fotos oder Videos eingereicht werden. Falls bestimmte Ausschnitte angehört werden sollen, müssen diese extra markiert sein.
3. Filmemacher:
Videobänder, DVDs (Achtung: selbstgebrannte DVDs sind oft nicht lesbar, daher NTSC, PAL, Beta bevorzugt), Drehbücher aber bitte nicht mehr als 2 Arbeitsproben, vorzugsweise jüngeren Datums und mit Untertitelung. Jedem Film ist eine Synopsis beizufügen.
Angesichts der maximalen Sichtungszeit von 15 Minuten pro Bewerber ist, vor allem bei Langfilmen, der zu sichtende Abschnitt vom Bewerber vorzugeben.
Alle eingereichten Unterlagen müssen deutlich mit Namen und Entstehungsjahr gekennzeichnet sein. Aus Kostengründen können nur Originalunterlagen (Bücher, Partituren, Filmrollen), jedoch keine Kopien, Manuskripte, selbstgebrannte CDs, DVDs, Videos etc. zurückgesandt werden. Der DAAD kann keine Haftung für das eingereichte Material übernehmen.
Bitte beachten Sie:
Jährlich werden etwa 20 international bekannte wie qualifizierte jüngere Künstler für 12 Monate nach Berlin eingeladen. Das Stipendium für Filmemacher beläuft sich auf 6 Monate.
In der Sparte Bildende Kunst schlägt eine Berufungskommission Einladungen an international bekannte Künstler vor; d.h. Bewerbungen in der Sparte Bildende Kunst sind nicht möglich.
Eine Einladung durch das Berliner Künstlerprogramm gehört zu den meist gefragten Stipendien der Welt. Das bedeutet, dass bei der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien auch viele hochqualifizierte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Nichtakzeptierung einer Bewerbung stellt auf keinen Fall ein negatives Werturteil über die künstlerische Arbeit des Bewerbers dar. Eine Wiederbewerbung ist möglich.
www.berliner-kuenstlerprogramm.de/de/stipendien.html.
Im Bereich Bildende Kunst schlägt eine Jury Künstler zur Einladung vor.
Neben dem monatlichen Stipendium werden eine Wohnung sowie Atelierräume und Programmmittel zur Verfügung gestellt.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Januar. Die Jury tagt im Frühjahr.
Im Bewerbungsverfahren sind dabei das ausgefüllte Formular und die folgenden Arbeitsunterlagen einzureichen:
1. Schriftsteller:
Eigene Publikationen (möglichst in deutscher, sonst vorzugsweise in englischer oder französischer Sprache) aber bitte nicht mehr als 45 Bücher, Rezensionen, keine Manuskripte
2. Komponisten:
Partituren, Tonträger (Schallplatten, CDs, DVDs), Videobänder eigene Veröffentlichungen aber bitte nicht mehr als 34 Hörbeispiele. Die Materialien sollten präzise aufeinander abgestimmt sein, d.h. zu den Tonbeispielen sollten die dazugehörige Partitur, Werkbeschreibung, Fotos oder Videos eingereicht werden. Falls bestimmte Ausschnitte angehört werden sollen, müssen diese extra markiert sein.
3. Filmemacher:
Videobänder, DVDs (Achtung: selbstgebrannte DVDs sind oft nicht lesbar, daher NTSC, PAL, Beta bevorzugt), Drehbücher aber bitte nicht mehr als 2 Arbeitsproben, vorzugsweise jüngeren Datums und mit Untertitelung. Jedem Film ist eine Synopsis beizufügen.
Angesichts der maximalen Sichtungszeit von 15 Minuten pro Bewerber ist, vor allem bei Langfilmen, der zu sichtende Abschnitt vom Bewerber vorzugeben.
Alle eingereichten Unterlagen müssen deutlich mit Namen und Entstehungsjahr gekennzeichnet sein. Aus Kostengründen können nur Originalunterlagen (Bücher, Partituren, Filmrollen), jedoch keine Kopien, Manuskripte, selbstgebrannte CDs, DVDs, Videos etc. zurückgesandt werden. Der DAAD kann keine Haftung für das eingereichte Material übernehmen.
Bitte beachten Sie:
Jährlich werden etwa 20 international bekannte wie qualifizierte jüngere Künstler für 12 Monate nach Berlin eingeladen. Das Stipendium für Filmemacher beläuft sich auf 6 Monate.
In der Sparte Bildende Kunst schlägt eine Berufungskommission Einladungen an international bekannte Künstler vor; d.h. Bewerbungen in der Sparte Bildende Kunst sind nicht möglich.
Eine Einladung durch das Berliner Künstlerprogramm gehört zu den meist gefragten Stipendien der Welt. Das bedeutet, dass bei der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien auch viele hochqualifizierte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Nichtakzeptierung einer Bewerbung stellt auf keinen Fall ein negatives Werturteil über die künstlerische Arbeit des Bewerbers dar. Eine Wiederbewerbung ist möglich.
